Pickerlüberprüfung
Überprüfung gem. §57a
Begutachtung für alle Automarken PKW/Kombi und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht,
wird durch unseren behördlich geschulten und autorisierten Chef persönlich durchgeführt.
Überprüfung gem. §57a
Begutachtung für alle Automarken PKW/Kombi und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht,
wird durch unseren behördlich geschulten und autorisierten Chef persönlich durchgeführt.